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Förderfonds des Kirchenkreises

Der Evangelische Kirchenkreis Mecklenburg hat ebenfalls einen Förderfonds, über den Ihr für Veranstaltungen und Freizeiten Fördergelder beantragen könnt.

 

Förderfonds des Evangelischen Kinder- und Jugendwerks Mecklenburg ab 2020

im Kirchenkreis Mecklenburg,

Evangelisches Kinder- und Jugendwerk Mecklenburg (EKJM)

im Zentrum kirchlicher Dienste

 

Präambel

 

Die Gemeinde Jesu Christi ist eine generationsübergreifende Lebens- und Lerngemeinschaft.

 

Sie lebt von der Zuwendung, Annahme und Begleitung durch Jesus Christus und hat die Aufgabe, diese Zuwendung, Annahme und Begleitung zu verkündigen und erfahrbar zu machen.

 

An dieser Aufgabe ist die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, mit Eltern und Familien als Lebens- und Wesensäußerung der Kirche beteiligt.

 

In ihr werden die Lebenssituationen und Fragen der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien aufgenommen und auf das Evangelium bezogen und Lebensmöglichkeiten im Horizont des christlichen Glaubens entwickelt und gestaltet. Die kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wirkt darauf hin, Kinder, Jugendliche und Familien am Leben und am Auftrag der Gemeinde zu beteiligen und tritt für sie in Kirche und Gesellschaft ein.

1. Allgemeine Grundsätze

2. Verfahren

3. Verwendungsnachweis

 

Antragsformular: hier

 

Kapitel

Beschreibung

Förderumfang

1. Kinder- und Jugendfreizeiten

         

  • Wochenend- und Ferienprojekte unter Einbeziehung erlebnispädagogischer  Arbeitsformen, wie z.B. Spiel, Sport, Abenteuer, Internationale Treffen z.B. in Taize

  • biblisch – theologischen oder spezifisch kirchlichen Inhalte

  • musische-, kulturelle-,  bzw. kirchenmusikalische Angebote 

  • klar inhaltlich untersetztem Konzept

  • Eine Mitfinanzierung aus dem Landesjugendplan MV über die Geschäftsstelle der AEJ wird angeraten, ebenso wie die Mitfinanzierung auf der kommunalen Ebene. 

  • pro Tag und Teilnehmerin   5,00 Euro

  • mindest. 50,00 Euro Antragssumme

  • maximal 600,00 Euro

  • An- und Abreise gelten  als 1 Tag

 

2. Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendgruppen-leiterInnen

     

  • Lehrgänge und Veranstaltungen, die der Aus- oder Fortbildung von ehrenamtlichen JugendgruppenleiterInnen dienen.

  • Aus dem Programm muss ersichtlich sein, dass eine praktische Umsetzung der Lehrinhalte vor Ort erfolgt. 

  • Die Lehrgänge müssen Schulungscharakter haben sowie sich an den Richtlinien der Aus- und Fortbildung von Jugendgruppenleiterinnen des Landes Mecklenburg-Vorpommern orientieren. 

  • Die Schulungszeiten dürfen 6 Stunden am Tag nicht unterschreiten. 

  • Eine Mitfinanzierung aus dem Landesjugendplan MV über die Geschäftsstelle der AEJ wird angeraten, ebenso wie die Mitfinanzierung auf der kommunalen Ebene.

  • pro Tag und Teilnehmerin 10,00 Euro

  • bis zu 6 Tage Dauer

  • max. 1.500 Euro

  • An- und Abreise gelten als 1 Tag

3. Selbstorganisierte Jugendarbeit 
  • Selbstorganisierte Wochenend- und Ferienprojekte unter Einbeziehung erlebnispädagogischer  Arbeitsformen, wie z.B. Spiel, Sport, Abenteuer, Internationale Treffen z.B. in Taize

  • biblisch – theologischen oder spezifisch kirchlichen Inhalte

  • musische-, kulturelle-,  bzw. kirchenmusikalische Angebote 

  • klar inhaltlich untersetztem Konzept

  • Es bedarf eines institutionellen Kontos, damit die Födersumme überweisen werden kann. 

 

  • pro Tag und Teilnehmerin   5,00 Euro

  • Mindestteilnehmerzahl 8 TN 

  • mindest. 50,00 Euro Antragssumme

  • maximal 600,00 Euro

  • An- und Abreise gelten als 1 Tag

  •  

4. Jugendpolitische- und Jugendreligiöse Veranstaltungen

   

  • Seminare und Fahrten, die der gezielten Befassung mit Fragen der politischen, sozialen, kulturellen, ökologischen, theologischen oder geschlechtsspezifischen allgemeinen Bildungsarbeit dienen.

  • Seminare sind Schulungen und dürfen keinen überwiegenden Freizeitcharakter haben. Die Seminararbeitszeit darf 6 Stunden am Tag nicht unterschreiten. 

  • Teilnehmerinnen dürfen das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

  • Eine Mitfinanzierung aus dem Landesjugendplan MV über die Geschäftsstelle der AEJ wird angeraten, ebenso wie die Mitfinanzierung auf der kommunalen Ebene.

  • pro Tag und Teilnehmerin   7,00 Euro

  • maximal 800,00 Euro

  • bis zu 6 Tage Dauer

  • An- und Abreise gelten als 1 Tag

 

5. Jugendkulturelle Veranstaltungen
  • Seminare und Fahrten, auf denen Stücke eingeübt oder geprobt werden und deren Ergebnis gegebenenfalls in der Region aufgeführt wird. 

  • Seminare sind intensive Studier- und Probenzeiten und dürfen keinen überwiegenden Freizeitcharakter haben. Die tägliche Studierzeit darf 6 Stunden am Tag nicht unterschreiten. 

  • Teilnehmerinnen dürfen das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

  • Eine Mitfinanzierung aus dem Landesjugendplan MV über die Geschäftsstelle der AEJ wird angeraten, ebenso wie die Mitfinanzierung auf der kommunalen Ebene.

  • pro Tag und Teilnehmerin   5,00 Euro

  • maximal 600,00 Euro

  • bis zu 6 Tage Dauer

  • An- und Abreise gelten  als 1 Tag

 

6. Unterstützung finanziell schwächer gestellter Familien

   

  • Maßnahmen nach diesen Richtlinien (Förderfonds) mit Kindern und Jugendliche aus finanziell schwächer gestellten Familien bis 27Jahre können Zuschüsse erhalten. 

  • Die Beantragung erfolgt auf der Grundlage des verantwortungsbewussten Ermessens des Veranstalters und einer kurzen Begründung.

  • Der Zuschuss muss ausschließlich den Teilnehmerinnen, für die er beantragt wurde, zugute kommen. 

  • Der Zuschuss erfolgt bei einer Eigenbeteiligung der Teilnehmerinnen von mind. 2,50 € pro Tag.

  • Eine Mitfinanzierung aus dem Landesjugendplan MV über die Geschäftsstelle der AEJ wird angeraten, ebenso wie die Mitfinanzierung auf der kommunalen Ebene.

  • bis zu 5,00 Euro zusätzlich zu Förderung nach dem Förderfonds

  • bis max. 5 Teilnehmerinnen pro Maßnahme

  • Förderbedingungen analog der Förderumfänge des Förderplanes   

7. JuInRe (Jugend in der Region) 

     

  • Zeitlich begrenztes Engagement von Ehrenamtlichen in einer Gemeinde, jedoch mindestens für den Zeitraum von einem halben Jahr. 

  • Leitende eigenständige Arbeit mit Jugendlichen ab 14 Jahren

  • Eigenes inhaltliches Angebot

  • Für qualifizierte Ehrenamtliche (pädagogischer Berufsabschluss; Spezialkurs Jugendarbeit; Spezialkurs im Rahmen der JuLeiCa (Jugendleiter-Card)). 

  • fachaufsichtliche Begleitung der Aktivitäten sowie die Entwicklung förderlicher  Rahmenbedingungen vor  Ort sind Voraussetzung

  • Grundsätzlich kann nach einem halben Jahr über eine Verlängerung des Engagements verhandelt werden

  • Das Beschäftigungsverhältnis ist vertraglich geregelt  

  • Auf Grundlage der Übungsleiterpauschale kann ein regelmäßiges Angebot im Zeitraum von 6 Monaten mit maximal 1200 € gefördert werden

 

8. Härtefallklausel     
  • Auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung kann ein Zuschuss für unvorhersehbare finanzielle Fehlbedarfe gewährt werden.

  • Verbindlichkeiten gegenüber dritten sind nachzuweisen.

  • Die Höhe der Förderung richtet sich jeweils nach dem Antrag und wird von Fall zu Fall entschieden. 

9. Sondermittel nachhaltige Veranstaltung     
  • Die Sondermittel können zusätzlich zu einem anderen Kapitel (beispielsweise Kapitel 1) abgerufen werden, wenn die Veranstaltung besonders nachhaltig durchgeführt wurde und zudem auch Wert auf den Einkauf regionaler Produkte gelegt wurde. 

  • Es bedarf eines Nachweises (Kopie der Einkaufsbelege) über die nachhaltige Ausgestaltung

  • 2,00 Euro zusätzlich pro Tag und Teilnehmer, 

  • Maximal 250 €

10. Familienfreizeiten
  • Wochenend- oder Ferienprojekte, die sich gezielt an Familien richten, also generationenübergreifend sind. 

  • Es ist elementar, dass sich Familieneinheiten auf den Weg machen. 

  • Bei den Inhalten ist darauf zu achten, dass es neben Bildungsinhalten auch Zeit für die Familieneinheiten gibt. 

  • Familieneinheit bedeutet immer ein Erwachsenen-Kind-Verhältnis. 

  • Jede Familieneinheit wird mit 50€ gefördert 

  • Die Minimaldauer sind 2 Übernachtungen 

  • Maximal 800€