Drei Jahre nach der Gleichstellung der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Trauung hält die Konstruktion einer unterschiedlichen Benennung ("Segnung" und "Trauung") bei gleichzeitiger Festellung, beides sei eine gleichwertige und gleich zu behandelnde Segenshandlung, einer kritischen Prüfung nicht mehr Stand. Der Namensunterschied löst bei vielen die Assoziation aus, das hier doch ein qualitativer Unterschied gemacht würde, obgleich das weder gemäß der theologischen Begründung, noch formal der Fall ist. Um dieser Assoziation nicht weiter Vorschub zu leisten, wurde auf der Nordkirchensynode im September 2019 folgender Beschluss angenommen:

Die Landessynode beschließt, die „Segnung von Paaren in Eingetragenen Partnerschaften“ durch den „Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung oder einer Verpartnerung (Traugottesdienst/Trauung)“ zu ersetzen.
Nordkirchensynode
20. September 2019